Allgemeine Informationen zur Notbetreuung
Eine Notbetreuung für Schulkinder wird angeboten. Grundvoraussetzung ist, dass mindestens ein Erziehungsberechtigter bzw. Alleinerziehender in Bereichen der kritischen Infrastruktur (Gesundheitsversorgung, Polizei, Feuerwehr, ...) tätig ist. Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit der Schule auf!
Formblatt zur Notbetreuung von Kindern an Schulen (kritische Infrastruktur)
Formblatt zur Notbetreuung von Kindern an Schulen (Alleinerziehende)
Bestätigung des Arbeitgebers